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Das bundesdeutsche Naturschutz- und Baurecht hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten erheblich weiterentwickelt. Danach werden für Eingriffe in den Naturhaushalt Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Zu den Schutzgütern gehören Boden, Luft, Wasser, Flora und Fauna, das Landschaftsbild und andere. Einer Bestimmung des Wertes der durch den Eingriff beeinträchtigten Schutzgüter folgt die Bestimmung des erforderlichen Ausgleichs bzw. Ersatzes. Dabei geht es vor allem darum, den Ausgleich bzw. Ersatz möglichst nahe am Eingriff von der Art und von der Lage her zu realisieren. Das bietet den Kommunen die Möglichkeit, solche Maßnahmen zur allgemeinen naturräumlichen Aufwertung zu nutzen. Vorausgesetzt wird dabei ein entsprechendes Konzept und - als wichtigste Grundlage - die Verfügbarkeit dafür nutzbarer Flächen. Ein Ausgleich kann in gewisser Weise auch durch finanzielle zweckgebundene Aufwendungen erfolgen, beispielsweise durch Pflegemaßnahmen.
In seiner planerischen Tätigkeit hat Ludwig Krause stets darauf gewirkt, dass sich die Kommunen für den "Fall der Fälle", z.B. bei der Ansiedlung von Gewerbe, darauf rüsten. Das ist manchmal gelungen, manchmal wurden aber die Chancen nicht genutzt, so dass die Pflanzungen oder Renaturierungsmaßnahmen mangels geeigneter Flächen an weit entfernten Orten erfolgten. Verursacher von Eingriffen sind auch die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Verkehrswegenetze. In Berlin-Spandau ist es gelungen, einen Teil der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen bei der Einrichtung der Hochgeschwindigkeitsstrecken der DBAG (Berlin-Hamburg, Berlin-Hannover) zu bündeln und damit den historisch unbedeutenden Bullengraben zu einem Landschaftspark zu entwickeln.
Mit der Vogelperspektive konnten das Land Berlin und der Bezirk Spandau die Ergebnisse dieses Prozesses im wahrsten Sinne des Wortes in ein gutes Licht bringen.